Reservierungsformular

PKW Anhängerreservierung zum Mieten in 50189 Elsdorf!

Sehr geehrter Mieter,

bitte wählen Sie unter Berücksichtigung aller möglichen Eventualitäten
Ihren gewünschten Mietzeitraum aus und tragen diesen Termin unter "Mietzeitraum" ein.
Sie erhalten von uns im Anschluss eine Bestätigung exakt für den von Ihnen gewählten Mietzeitraum.
Dies bedeutet:
Dass eine möglicherweise frühere Abholung oder spätere Rückgabe unter umständen NICHT möglich ist,
weil der Anhänger durch einen Vormieter bzw. Nachmieter bereits reserviert ist.

Unsere Anhänger sind stark gefragt.
Daher planen wir die Vermietung auf die Stunde genau und unsere Kunden können auf unsere Zusage/Bestätigung blind vertrauen!

Früher abholen:
Ihr Anhänger ist an dem reservierten Abholtag zu Geschäftsbeginn verfügbar.
Sollten Sie den Anhänger früher brauchen, reservieren Sie unbedingt den Vortag mit.
Andernfalls ist der Anhänger möglicherweise nicht früher abholbar.

Später zurück bringen / Verlängerung des Mietzeitraums:
Eine Mietverlängerung oder spätere Rückgabe muss zwingend mit uns abgestimmt werden
z.B. per Telefon oder idealerweise per E-mail (so haben beide Seiten eine klare schriftliche Dokumentation).
Wenn der Anhänger grundsätzlich noch frei ist, verlängern wir gegen Zuzahlung der Miettage gerne Ihren gewünschten Mietzeitraum.
Ist der Anhänger jedoch nicht frei bzw. bereits durch einen Nachmieter reserviert,
ist die Rückgabe des Anhängers zum ursprünglich vereinbarten Mietende zwingend erforderlich!

Mögliche Konsequenzen bei verspäteter Rückgabe:

Beispiel einer Firma/eines Unternehmens
Sie haben einen Anhänger reserviert zu einem klar definierten Mietzeitraum.
Ihr Auftrag verlängert sich oder die Umstände haben sich kurzfristig geändert,
sodass Sie den Anhänger noch ein paar Tage länger benötigen.

Gerne fällt schon mal ein Spruch wie: "Stell Dich nicht so an. Ich bring den nächste Woche zurück".

Der Folgemieter hat sich auf unsere Bestätigung der Reservierung verlassen und muss mit dem Anhänger
für seine Firma eine Lieferung aus Spanien abholen oder von einem Bahnhof einige 100 km entfernt.
Da Sie den Anhänger nicht rechtzeitig zurück bringen und mit uns keine Verlängerung Ihres Mietvertrags
vereinbart haben, können wir dem Mieter den Anhänger nicht zur Verfügung stellen.
Möglicherweise platzt dadurch der Auftrag oder produziert zumindest Folgekosten,
die je nach Auftrag unvorhersehbar sein können wie Personalkosten, Lagerkosten, Übernachtungskosten von Personal usw.
Der Folgemieter wird uns diese Kosten oder sogar den Ausfall des Auftrags als Regress in Kosten stellen.
Raten Sie mal, an wen wir die Kosten weiterreichen werden?
Zur klaren Verdeutlichung:
Selbst wenn Sie den Anhänger nur ein paar Stunden oder einen Tag zu spät zurück bringen ohne Vereinbarung mit uns,
beträgt der Ausfall eines Unternehmers als Folgemieter in der Regel mehrere Tausend Euro.

Beispiel Privatperson für z.B. Ihren Jahresurlaub
Sie mieten einen Anhänger für Ihren Jahresurlaub.
Da es sich gerade so ergibt und der Urlaub so schön ist, beschließen Sie noch ein paar Tage dran zu hängen
und noch etwas in der Sonne zu brutzeln oder die Motorradtour zu erweitern.
Sie besitzen sogar die Freundlichkeit uns auf´s Band zu sprechen und die Verlängerung mitzuteilen
oder schicken uns eine E-mail mit der Information, dass Sie erst in einer Woche zurück kommen.
Wir haben Ihnen in dem Fall die "Verlängerung" NICHT bestätigt.
Der Nachmieter kommt am nächsten Tag und möchte seinen reservierten (und in der Regel auch schon bezahlten)
Anhänger abholen für seinen Urlaub.
Da der Anhänger durch Sie nicht verfügbar ist, können wir möglicherweise keinen Anhänger zur Verfügung stellen
und der Urlaub des Nachmieters platzt in der ursprünglich geplanten Form.
Jetzt raten Sie mal, wie der Nachmieter sich in unserem Büro verhalten wird?
Na? Kopfkino schon an?

Stellen Sie sich die Situation im umgekehrten Fall vor.
Sie möchten Ihren fest reservierten Anhänger abholen und wir teilen Ihnen mit,
dass dieser leider nicht planmäßig zurück gekommen ist bzw. erst in 2 Tagen zurück kommt.
"Kommen Sie doch einfach Übermorgen oder nächste Woche nochmal rein.
Bis dahin müste er sicherlich wieder da sein!"

Ich würde wetten Sie können mit Ihrem Kinn kurzfristig Ihre Schuhe putzen
bis Ihr Blutdruck auf 220 steigt, Ihr Kopf zu einer Feuersäule mutiert und in der Folge ein Orkan durch unser Büro wütet.
Auch hier bin ich mir sicher, werden Sie neben der Erstattung des Mietpreises einen Schadensersatz geltend machen.
An wen werden wir diese Kosten wohl weiter reichen?

Wir empfehlen Ihnen daher eindringlich eine wohl überlegte Planung für die Anmietung Ihres Wunschanhängers
im Bezug auf Abhol- und Rückgabezeitpunkt.
Oftmals sind Sie unverschuldet in eine Verspätung gerutscht wie z.B. Stau, Sperrung der Autobahn, Unwetter,
Ihr Geschäftspartner ist ne Tröte und verhält sich nicht wie vereinbart.
Und dennoch bleibt das Risiko auf Ihrer Seite.
Im schlimmsten Fall zahlen Sie bei einer fest reservierten früheren Abholung oder bei einer eventuell späteren Rückgabe
ein paar Euro zu viel für Ihren tatsächlichen Bedarf.
Das ist in der Regel gar nichts gegen die Folgekosten durch eine geplatzte Reservierung eines Nachmieters, der seinen Anhänger nicht bekommt.

Übrigens:
Unsere Mietpreise gestalten sich vom gewünschten Abholtermin bis zum vereinbarten Rückgabetermin.
Wenn Sie also 4 Wochen nach Italien in Urlaub fahren, dann fahren Sie einen Tag runter und einen Tag zurück.
Die Frage nach dem Mietpreis für 2 Tage erübrigt sich von selber.
Auch die Standzeit am Urlaubsort wird als Mietzeit, und somit kostenpflichtig gestaltet.

Als normal denkender Mensch werden Sie diesen Hinweis sicherlich lustig finden.
Es gibt aber tatsächlich Vollpfosten die diese Frage stellen.

Wir wünschen Ihnen jederzeit eine gute und angenehme Reise mit viel Erfolgs- und Erlebniswert!

Herzliche Grüße

Clemens & Partner Elsdorf – immer gut beraten!