Gesetzliche Regelung für 100 km/h bei PKW Anhängern
Für die 100 km/h Zulassung eines Anhängers im deutschen Straßenverkehr gibt es klare gesetzliche Vorgaben
gemäß StVO vom 07.10.2005 - 3. Änderung der 9. Ausnahmeverordnung.
1. Das bedeutet bei gebremsten Anhängern (in der Regel Anhänger ab 850 kg GG = Gesamtgewicht):
- es sind hydraulische Schwingungsdämpfer montiert (Stoßdämpfer)
- die Bereifung ist jünger als 6 Jahre ab Geschwindigkeitsindex L
- das Zugfahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein
- Umrechnungsfaktor ohne Stabilisierungseinrichtung (Faktor 1,1)
- Umrechnungsfaktor mit Stabilisierungseinrichtung (Faktor 1,2)
* Stabilisierungseinrichtung = Schlingerdämpfer
Ohne Schlingerdämpfer: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,1 = zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers.
Mit Schlingerdämpfer: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,2 = zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers.
Also: Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,1 = zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers
Beispiel:
Leergewicht Auto 1600 kg mal 1,1 = 1.760 kg
Das heißt. Sie dürfen alle Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 1.760 kg mit 100 km/h fahren.
Für die meisten Anhängerkäufe ist der Rechenfaktor 1,1 maßgebend,
da Anhänger ab Werk nicht mit einem Schlingerdämpfer ausgestattet sind.
Sollten Sie nach einer gewissen Zeit die Voraussetzungen nicht mehr erfüllen,
Reifen z.B. älter als 6 Jahre oder leichteres Zugfahrzeug,
dürfen Sie den Anhänger trotzdem weiter fahren.
Nur eben nicht mehr mit 100 km/h sondern mit 80 km/h.
In dem Fall bekommen Sie bei einer Verkehrskontrolle eine Knolle wegen zu schnellem fahren.
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2. bei ungebremsten Anhängern gilt folgendes (in der Regel Anhänger bis 750 kg GG):
- Umrechnungsfaktor (hier gibt es keine Stabilisierungseinrichtung) Faktor 0,3
Beispiel:
Leergewicht Auto 1600 kg mal 0,3 = 480 kg Gesamtgewicht des Anhängers.
Das heißt.
Sie dürfen alle ungebremsten Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 480 kg mit 100 km/h fahren.
Ungebremste Anhänger gibt es aber nun in der Regel nur mit 750 kg GG (Gesamtgewicht).
Kein Problem.
Wir lasten Ihren Anhänger beim TÜV ohne technische Veränderung ab auf 480 kg GG
und schon haben Sie einen vollwertigen 100 km/h Anhänger
(bei einem Zugfahrzeug von mindestens 1600 kg Leergewicht).
Bei einem GG von 480 kg bleibt aber nun nicht mehr viel Zuladung über,
denn das Eigengewicht des Anhängers (je nach Modell + Zubehör zwischen 150 + 200 kg)
bleibt ja bestehen und raubt Ihnen nun die Zuladung.
480 kg GG minus 200 kg Eigengewicht = 280 kg Zuladung.
Je nach Transportbedarf (z.B. Motorräder oder Schutt) ist das ein bisschen wenig.
Sie müssen also nun entscheiden, ob Sie Ihre Knolle für zu schnelles fahren bekommen wollen
oder weil Sie überladen sind.
(Sehen Sie doch mal in die Preisliste der StVO was günstiger ist) :-)
Wenn Sie auf "normalem Weg" einen ungebremsten 750 kg GG Anhänger mit 100 km/h fahren wollen,
muss das Zugfahrzeug ein LEERGEWICHT von 2500 kg haben.
Das ist dann in der Regel ein Wohnmobil oder Range Rover oder ein sonstiges schweres Zugfahrzeug
mit 2500 kg Leergewicht.
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Fazit:
Sollte die 100 km/h Zulassung für Sie also wichtig sein,
ist die Umsetzung mit einem gebremsten Anhänger deutlich einfacher und mit fast jedem Wagen möglich.
Tipp:
Sie können jeden Anhänger auf das für Ihr Zugfahrzeug passende Gesamtgewicht ablasten lassen,
damit Sie die 100 km/h Werte einhalten.
Und ein Tipp für alle Führerschein B Kandidaten,
die ja üblicherweise nur 750 kg Anhänger ohne BE Führerschein fahren dürfen:
Kaufen Sie sich einen gebremsten 1000 kg Anhänger mit 100 km/h Zulassung
und lasten diesen beim TÜV auf 750 kg GG ab.
Und schon dürfen Sie auch mit B Führerschein einen gebremsten Anhänger mit 100 km/h fahren.
Denn jetzt gelten dafür wieder die Voraussetzungen unter Punkt 1 (siehe oben gebremste Anhänger).